Die Gesellschafterfähigkeit von Gesamthandsgemeinschaften
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Die Gesamthandsgemeinschaften spielen seit jeher im rechtswissenschaftlichen Diskurs und in der Rechtspraxis eine prominente Rolle. Trotzdem sind noch viele Fragen ungeklärt oder bedürfen aufgrund zwischenzeitlich vollzogener Rechtsentwicklung neuer Antworten. Als Beitrag zu diesem Prozess begreift sich diese Arbeit. Thematisiert werden alle Gesamthandsgemeinschaften des BGB, des HGB und des UrhG. Den Schwerpunkt bildet die Beteiligung von Erbengemeinschaften und Gütergemeinschaften an Personengesellschaften. Hier kommt die ablehnende Auffassung von Rechtslehre und Rechtsprechung auf den Prüfstand. Dabei fühlt sich der Autor dem Grundsatz der Privatautonomie in besonderem Maße verpflichtet und tritt für eine weitgehende Zulässigkeit der Beteiligung ein.