Der Rechtsanwalt
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Der Beruf des Rechtsanwalts ist im Zuge der jüngsten Reform der Juristenausbildung weit mehr als bisher in den Vordergrund der Ausbildung gerückt worden. In die Prüfungsordnungen der Bundesländer sind verstärkt anwaltliche Bezüge aufgenommen worden. Der Komplex „Anwaltsrecht“ ist zum Teil Pflicht zum Ersten Staatsexamen geworden. Auch ist zu erwarten, dass sich im Zweiten Staatsexamen, durch die stärkere Ausrichtung des Referendariats zum Anwaltsberuf, die Anzahl von Anwaltsklausuren erheblich steigern wird. Die Noten in den Staatsexamina werden zukünftig davon abhängen, ob das Anwaltsrecht beherrscht wird oder nicht. Das Skript schließt eine bisher bestehende Lücke in der Ausbildungsliteratur und richtet sich sowohl an Studierende als auch an Rechtsreferendare/innen und gibt auch Berufseinsteigern einen Überblick über sämtliche anwaltsrechtlich relevanten Probleme. Der Inhalt des Skripts orientiert sich sowohl an praktischen als auch an rechtlichen Problemen und gibt einen Überblick über die Geschichte des Anwaltsberufs, die Zulassungsvoraussetzungen für Rechtsanwälte, das anwaltliche Berufsrecht, den Rechtscharakter eines Anwaltsvertrages, die rechtlichen Beziehungen zwischen Anwalt und Mandanten bzw. Anwalt und sonstigen Dritten, die Werbung im Anwaltsberuf, die Fachanwaltschaften, die Haftungsrisiken, die erforderliche Ausstattung einer Kanzlei, die Mandatsbearbeitung, das Gebührenrecht sowie steuerliche Aspekte. Die Autoren sind seit vielen Jahren als Rechtsanwälte in Dresden bzw. Hamburg tätig und verfügen als juristische Repetitoren über fundierte Erfahrungen im Bereich der juristischen Ausbildung.