Umweltverfassungsrecht im Grundgesetz und in der Verfassung der Republik Südafrika
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Die südafrikanische Verfassung gilt mit ihren weitreichenden grundrechtlichen Gewährleistungen als eine der fortschrittlichsten Verfassungen der Welt. Als Verfassung der ökologischen Vorreiternation des afrikanischen Kontinents gewährt sie ein Grundrecht auf Umweltschutz, das sowohl den Staat als auch den privaten Umweltnutzer bindet. Demgegenüber verpflichtet das deutsche Grundgesetz, das in vielerlei Hinsicht der südafrikanischen Verfassung als Vorbild diente, alleine den Staat zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen. Die weit gefasste deutsche Umweltschutzklausel gilt vielfach als reines Lippenbekenntnis ohne greifbaren Gehalt. In der vorliegenden Untersuchung werden die beiden Ansätze beleuchtet und einander gegenübergestellt. Der Verfasser zeigt auf, dass sich entgegen verbreiteter Auffassung für die deutsche Rechtsordnung weitreichende inhaltliche Vorgaben an den staatlichen Umweltschutz ableiten lassen. Auch finden sich aus dem Zusammenspiel der traditionellen deutschen Grundrechte und der staatlichen Schutzpflichten bedeutsame grundrechtliche Gewährleistungen auf dem Gebiet des Umweltschutzes im geltenden Recht verwirklicht.