Das System des Arbeitskampfrechts am Beispiel der Arbeitskampfmittel der Arbeitgeber
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Das Arbeitskampfrecht ist bis heute nicht gesetzlich geregelt; es ist in hohem Maße richterrechtlich geprägt. Klare Strukturen sind daher nicht einfach zu erkennen. Die vorliegende Arbeit zeigt ein System des Arbeitskampfrechts auf, das sowohl Verfassungsrecht als auch kollektives Arbeitsrecht umfasst. Hierfür werden zunächst Grundlagen der Rechtsfindung in gesetzlich ungeregelten Bereichen und Möglichkeiten rationaler Diskussion dargestellt. Schwerpunkt ist hier neben der Anwendung der Prinzipientheorie die Stellung von Präjudizien. Inhaltlich wird an die Verfassungsdogmatik angeknüpft, auf dieser Basis ein zivilrechtliches Arbeitskampfrecht vorgestellt und auf typische Probleme angewendet. Hierbei ist die Einbindung des Arbeitskampfrechts in das allgemeine Arbeits- und Zivilrecht zentrales Anliegen; ebenso die dogmatische Einordnung des Verhältnismäßigkeits- und Paritätsgrundsatzes. Das fallweise entstandene Arbeitskampfrecht erlaubt zwar keine bruchlose Systematik, Systematisierungsmöglichkeiten sind jedoch vorhanden und sollten – gerade angesichts der politischen Dimension arbeitskampfrechtlicher Auseinandersetzungen – genutzt werden. Da der Arbeitskampf die Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen verhandelbar macht, führt seine Infragestellung schnell zur Infragestellung der Tarifautonomie. Eine genaue Analyse der Zusammenhänge und Hintergründe ist daher notwendig, wenn über Alternativen zum Arbeitskampf diskutiert wird oder sich mit Blick auf die Globalisierung der Wirtschaftsbeziehungen und die europäische Integration die Frage stellt, ob der Arbeitskampf noch an nationalen Grenzen Halt machen kann.