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Das Vergaberecht unterliegt strengen Regeln, die sich im Laufe der Zeit zu einem komplexen Rechtsbereich entwickelt haben. Die Bundesvergabegesetz-Novelle 2012 bringt wesentliche Neuerungen mit sich: Schadenersatzansprüche gegen den Auftraggeber bestehen unabhängig vom Verschulden der Organe des Auftraggebers bei qualifiziertem Verstoß gegen vergaberechtliche Bestimmungen. Der Anwendungsbereich der Ausnahmebestimmungen für zentrale Beschaffungsstellen wurde erweitert. Neu eingeführt werden zwei Vergabevarianten: „Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung“ für öffentliche Auftraggeber und „Direktvergabe nach vorherigem Aufruf zum Wettbewerb“ für Sektorenauftraggeber. Im Unterschwellenbereich genügt eine „Eigenerklärung“, und der Auftraggeber muss keine weiteren Eignungsnachweise vom Zuschlagsempfänger verlangen. Die Direktvergabe wird neu definiert, sodass verschiedene Angebote eingeholt werden können, ohne ein förmliches Vergabeverfahren durchzuführen. Die Umsetzung der Richtlinie 2009/81/EG erfolgte durch den Erlass eines neuen Gesetzes, das als leges speciales zu den Regelungen des Bundesvergabegesetzes 2006 dient. Die Schwellenwerteverordnung 2012 und Änderungen an der Publikationsmedienverordnung 2006 sowie die Erlassung der Bundesvergabeamt-Gebührenverordnung 2012 werden ebenfalls behandelt. Das Skriptum bietet eine umfassende, verständliche Darstellung dieser komplexen Materie, ideal für Studierende und Praktiker, ergä
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Vergaberecht, Katja Gruber Hirschbrich
- Jazyk
- Rok vydání
- 2012
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Platební metody
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