Rundfunkrecht
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Nach langjährigen Vorarbeiten ist das (neue) Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) am 1. April 2007 in Kraft getreten und hat die rechtliche Ordnung von 1991 abgelöst. Das RTVG will die neueren technologischen Entwicklungen sachgerecht reflektieren, indessen die bisherige starke Stellung der sog. 'öffentlich-rechtlichen' Rundfunkveranstalterin (in privatrechtlicher Form agierende Schweiz. Radio- und Fernsehgesellschaft) aufrechterhalten, aber auch den privaten Rundfunkveranstaltern einen leichteren Marktzugang verschaffen. Im Hinblick auf die Differenzierungsnotwendigkeiten ist das Regelwerk komplex, selbst wenn das RTVG ein Rahmengesetz bildet. Angesichts der Tatsache, dass es im Rundfunkrecht bisher weder einen Kommentar noch eine das gesamte total revidierte RTVG spezifisch abdeckende Monografie gibt, beabsichtigt die vorliegende Kommentierung die Präsentation einer detaillierten Erläuterung der einzelnen Gesetzesbestimmungen in einer konzisen Darstellung mit weiterführenden Hinweisen.