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Der Geheimnisschutz im Abgabenverfahrensrecht

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Das Recht des Geheimnisschutzes ist für jedermann von großer Bedeutung. Es handelt sich hiebei um eine Rechtsmaterie, welche in die Privatsphäre des Einen in gleichem Maße eingreift, als sie bestebt ist, jene des Anderen vor genau solchen Eingriffen zu schützen. Das Bedürfnis nach Geheimhaltung erreicht in den verschiedenen Rechtsgebieten und Rechtsbeziehungen jeweils unterschiedliche Intensitäten. Eine besonders sensible und zugleich komplexe Handhabung der gegenständlichen Materie verlangt es für den Bereich des Steuerrechts. Dies deshalb, weil die rechtmäßige Wahrnehmung aller Aufgaben der Finanzverwaltung untrennbar mit einer ordnungsgemäßen Offenlegung und Mitwirkung seitens der Steuerpflichtigen zusammenhängt. Nur ein symbiotisches Zusammenwirken von Amtswegigkeit und Offenlegung wird letztlich zu rechtmäßigen und billigen Ergebnissen im Einzelfall führen. Nun ist unter anderem genau in diesem Spannungsfeld – gleich einer Pufferzone – das Recht des Geheimnisschutzes angesiedelt, welches in seiner rechtssoziologisch unschätzbar wichtigen Funktion eine zweckbezogene Informationsverwertung durch die Finanzverwaltung garantieren soll und dadurch die Grundlage für eine tatsächlich sinnvolle Informationsbereitstellung seitens der Steuerpflichtigen erst ermöglicht. Die gegenständliche Rechtsmaterie näher zu beleuchten und hiebei insbesondere die anzutreffende grundlegende Systematik aufzuzeigen ist Aufgabe dieses Bandes, dessen Erkenntnisse nicht nur theoretisch-dogmatischer Natur sondern ebenso höchst praxisrelevant für alle am Abgabenverfahren Beteiligten sind, ob nun Finanzverwaltung, Vertreter oder Steuerpflichtige selbst.

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2007, měkká

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