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Die Lückenfüllung anhand allgemeiner Grundsätze im UN-Kaufrecht

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In der praktischen Anwendung des UN-Kaufrechts stellt sich sehr häufig die Frage nach dem Umgang mit Regelungslücken der Konvention. Dies vor dem Hintergrund, dass das Abkommen auf einem multilateralen Kompromiss beruht, der nicht sämtliche Fragen eines Handelskaufvertrages erfasst. Im Interesse einer dennoch möglichst weitgehenden Rechtsvereinheitlichung fügten die Teilnehmer der Wiener Konferenz mit Art. 7 Abs. 2 CISG eine Regelung zur Lückenfüllung anhand allgemeiner Grundsätze in das UN-Kaufrecht ein. Die einheitliche Auslegung und Anwendung dieser Vorschrift ist von zentraler Bedeutung für die Rechtssicherheit im internationalen Handelskaufrecht. Hierzu leistet die Arbeit sowohl in dogmatischer als auch in praktischer Hinsicht einen wichtigen Beitrag. Die Verfasserin untersucht zunächst den Tatbestand der genannten Vorschrift und erläutert anhand einiger Beispiele, welche Regelungslücken sich unter Art. 7 Abs. 2 CISG subsumieren lassen. Zugleich vermittelt sie dem Leser eine allgemeingültige, praxisnahe Vorgehensweise zur Feststellung solcher Regelungslücken. Auf Rechtsfolgenseite entwickelt die Autorin eine Methode zur Herleitung allgemeiner Grundsätze, wobei sie sich zunächst mit der Frage befasst, welche Quellen hierzu herangezogen werden dürfen. Sodann stellt sie exemplarisch einige allgemeine Grundsätze im Sinne von Art. 7 Abs. 2 CISG dar und veranschaulicht die Lückenfüllung anhand eines Praxisbeispiels. Darüber hinaus enthält die Arbeit Hinweise zum Umgang mit der subsidiären Rechtsfolge des Art. 7 Abs. 2 CISG.

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2007, měkká

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