Die Nachdruckprivilegienpraxis Württembergs im 19. Jahrhundert und ihre Bedeutung für das Urheberrecht im Deutschen Bund
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Der Schutz gegen den Nachdruck im Königreich Württemberg ist noch in keiner eigenständigen Monographie bearbeitet worden, obwohl das Königreich im Deutschen Bund eine nennenswerte Sonderrolle einnahm, die sich von den übrigen Staaten sehr deutlich unterschied. Die Bedeutung der Vorgehensweise Württembergs bei der Erteilung von Privilegien gegen den Büchernachdruck wird in fünf Schritten dargestellt. In den beiden ersten Teilen soll der allgemeine Rahmen im Deutschen Bund sowie in Württemberg gesteckt werden. In einem dritten Teil wird die Entstehungs- und Wirkungsgeschichte des „Generalrescriptes“ von 1815 erörtert; dieses Rescript war das Herzstück der Urheberrechtsgesetzgebung des Königreichs und dominierte die dortige Rechtspraxis bis 1870. Wie die Antrags- und Bescheidungspraxis Württembergs hinsichtlich der Privilegiengesuche aussah, thematisiert der Autor im vierten Teil. Dass der Einfluss von außerhalb das Königreich Württemberg schließlich dazu zwang, seine Privilegienpraxis aufzugeben, wird im fünften resp. letzten Teil erörtert. Ein Fazit beschließt die Studie und trägt die Ergebnisse zusammen.