Von den leges barbarorum bis zum ius barbarum des Nationalsozialismus
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Die Hermann Nehlsen zu seinem 70. Geburtstag gewidmete Festschrift spiegelt in ihrer Themenvielfalt die ganze Bandbreite der Forschungen des Jubilars wider. Sie ist in fünf Abteilungen gegliedert. Dem „Recht in Mittelalter und Neuzeit“ sind Beiträge gewidmet, die von den frühmittelalterlichen Leges Barbarorum bis zur Armenfürsorge im 18. Jahrhundert ausgreifen. Die Aufsätze zum „Recht im 19. Jahrhundert“ reichen von der Entstehung des modernen Verwaltungsvollstreckungsrechts in Preußen bis zum Freundschafts-, Handels- und Schiffahrtsvertrag zwischen dem deutschen Zollverein und der Argentinischen Konföderation von 1857. „Juristische Zeitgeschichte und Nationalsozialismus“ behandelt Brennpunkte wie die „Machtergreifung“, die Juristischen Staatsprüfungen und das Adoptionsrecht im Dritten Reich. In der Rubrik „Quellenprobleme“ gilt das Interesse etwa den westgotischen Schiefertafeln, dem Prologus des Ivo von Chartres und Augsburger Notarsakten des 16. Jahrhunderts. Aufsätze zu „Geltendem Recht, Grundlagen und Didaktik“ runden das Spektrum der Forschungsfelder ab.