Interne Revision und Vergaberecht
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Nach dem Skandal um den Neubau des Wiener Allgemeinen Krankenhauses in den späten Siebzigern stellte der damalige Bundeskanzler Bruno Kreisky die Bundesverwaltung unter Kontrolle. Am 15. September 1981 beschloss der Ministerrat eine „Neuordnung der (Innen)Kontrolle in der Bundesverwaltung“: Eine neue Einheit – die Interne Revision – war geboren. Ziel war die Schaffung eines effizienten Kontrollsystems, das die Leistungsfähigkeit der Bundesverwaltung verbessern und Unzulänglichkeiten verhindern sollte. Auch die Prüfung von Vergabeverfahren gehört zum Aufgabenbereich der Internen Revision in der Bundesverwaltung. Das Ausmaß der in Österreich jährlich vergebenen öffentlichen Aufträge wird auf über 35 Milliarden Euro geschätzt, gemeinschaftsweit entspricht das Volumen der von der öffentlichen Hand vergebenen Aufträge nach Berechnungen der Europäischen Kommission ca. 16 % des gesamten Bruttoinlandsprodukts der EU. Wo ökonomisch so viel auf dem Spiel steht, bedarf es einer Reihe von Vorkehrungen, um einen effizienten, gesetzmäßigen und korrekten Einsatz der bei der Vergabe öffentlicher Aufträge zum Einsatz gelangenden öffentlichen Mittel sicherzustellen. Die Interne Revision stellt – im Bewusstsein ihrer spezifischen Zielsetzung und Aufgabenstellung – eine wertvolle und unverzichtbare Ergänzung im Gesamtgefüge von Kontrollmaßnahmen zur Gewährleistung des Vergaberechts dar. Das vorliegende Jahrbuch widmet sich in elf Beiträgen dem Thema „Interne Revision und Vergaberecht“ und soll als Handbuch und Nachschlagewerk für alle Revisoren, Prüfer, Kontrollore sowie für Sachbearbeiter im jeweiligen Fachbereich dienen.