MaRisk-Öffnungsklauseln
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Mit Veröffentlichung der Novellierung der MaRisk am 27. Oktober 2017 sind seit der letzten Novellierung nahezu fünf Jahre vergangen. Die MaRisk haben sich insgesamt in der Institutspraxis als robuster nationaler Maßstab des aufsichtlichen Überprüfungsprozesses etabliert und stetig weiterentwickelt. Eine Besonderheit lag sicherlich in der überdurchschnittlich langen Dauer der Konsultationsphase, nachdem der Entwurf erstmals am 18. Februar 2016 zur Konsultation gestellt wurde. Dies deutet u. a. auf einen erheblichen Diskussionsbedarf der Detailausgestaltung zu bestimmten Themen hin. Dennoch stehen den Instituten nach wie vor zahlreiche (auch neu geschaffene) Öffnungsklauseln und Gestaltungsspielräume zur institutsindividuellen MaRisk-Umsetzung zur Verfügung. Die Abwägung zwischen Umsetzungsaufwand und Erleichterungswirkung einzelner Klauseln sind daher nicht nur einmalig, sondern fortlaufend zu prüfen. Darüber hinaus ist die Inanspruchnahme und entsprechende Dokumentation von MaRisk-Öffnungsklauseln inzwischen Bestandteil nahezu jeder § 44 KWG-Sonderprüfung. Erfahrene interne Revisoren aus Banken und Sparkassen sowie externe Prüfer setzen sich in diesem Buch sowohl mit den neuen und beibehaltenen als auch weggefallenen MaRisk-Öffnungsklauseln auseinander. Dabei beleuchten sie kritisch die Inanspruchnahme und prüfungsfeste Dokumentation möglicher Öffnungsklauseln und klopfen die vorhandene Umsetzung auf Optimierungspotenziale ab. Aussagekräftige Checklisten am Ende der jeweiligen Kapitel geben eine wertvolle Unterstützung für die Prüfungspraxis.