Regionale Disparitäten in der Kinder- und Jugendhilfe
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Seit Mitte der 1980er Jahre ist die Zahl der durch soziale Schwierigkeiten marginalisierten jungen Volljährigen stetig angestiegen – und damit der Bedarf an sozialen Hilfen für diese Zielgruppe. Durch die seit 1991 geltenden Regelungen des SGB VIII (Sozialgesetzbuch Achtes Buch Kinder- und Jugendhilfe) werden jungen Volljährigen Hilfen zur „Weiterführung der Persönlichkeitsentwicklung und zur eigenverantwortlichen Lebensführung“ im Rahmen der Jugendhilfe ermöglicht (§ 41 SGB VIII). In der Praxis haben sich durch die Reform dieser gesetzlichen Regelungen zahlreiche Angebote des Betreuten Wohnens und der Beratung und Begleitung für junge Volljährige entwickelt. Vor 1991 hatte die Jugendhilfe im Rahmen des Jugendwohlfahrtsgesetzes (JWG) nur eine begrenzte Zuständigkeit für junge Volljährige. Nach Einführung des Regel-Rechtsanspruchs auf diese Hilfen 1995 und nach insgesamt über 15 Jahren Hilfen für junge Volljährige liegt mit diesem Band erstmals eine Zwischenbilanz strukturiert durch eine doppelte Fragestellung vor. Zum einen geht es um Hilfen für junge Volljährige, die aufgrund ihres zunehmend prekären Status eine eigenständige Problematik darstellen und eine dringend notwendige Klärung und Aufarbeitung erfahren; zum anderen geht es um die auch in anderen Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe sich immer wieder stellende Frage nach den Gründen für regionale Disparitäten.