Regelungsentwurf für ein Abspracheverfahren am Internationalen Strafgerichtshof
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Verfahrensabsprachen stellen einen vielfach beschrittenen Weg zur Effizienzsteigerung der Strafrechtspflege dar. Zwar entsprechen sie nicht dem Idealtyp des Strafverfahrens; gleichwohl sind sie Realität an nationalen wie auch an internationalen Strafgerichten. Dieser Entwicklung wird sich aller Wahrscheinlichkeit nach auch der Internationale Strafgerichtshof (ICC) nicht entziehen können. Im Hinblick auf die Aufgaben des ICC, den Umfang und die Komplexität der zu verhandelnden Fälle sowie deren historische und politische Bedeutung ist ein verantwortungsbewusster Umgang mit Absprachen am ICC von besonderer Bedeutung und stellt eine große Herausforderung dar. Die Erwartungen der Öffentlichkeit hinsichtlich der Verwirklichung materieller Strafgerechtigkeit in Verfahren vor dem Weltstrafgericht sind hoch. Vor diesem Hintergrund drängt sich die Frage auf, ob vor diesem Gericht, das über die schwerwiegendsten Verbrechen zu urteilen hat, überhaupt Verfahrensabsprachen zulässig sein sollten. Diese Frage kann aber nicht losgelöst von den realen Gegebenheiten und den zu erwartenden Problemen am ICC beantwortet werden, denn eine rein dogmatische Klärung wäre für die Praxis nicht von Interesse. Nach einer Untersuchung der mit Blick auf Verfahrensabsprachen geltenden Regelungen und der einschlägigen Rechtsprechung Englands, Deutschlands und des Jugoslawientribunals wird in dieser Studie eine Regelung für ein Abspracheverfahren am ICC entworfen. Von der großen Herausforderung, die richtige Balance zu finden zwischen Fairness gegenüber dem Angeklagten, Gerechtigkeit im Interesse der Öffentlichkeit, insbesondere der Opfer, und angemessener Geschwindigkeit in der Bearbeitung der komplexen Fälle, kann diese Regelung das Gericht nicht entlasten. Diese Herausforderung bleibt in der Verantwortung des Gerichtshofs.