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Wann entsteht eine betriebliche Übung?

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Das von der Rechtsprechung entwickelte Rechtsinstitut der betrieblichen Übung ist heute allgemein anerkannt und wird teilweise sogar als Gewohnheitsrecht angesehen. Da der Anwendungsbereich der betrieblichen Übung aufgrund der weit gefassten Definition nicht auf bestimmte Sachverhalte innerhalb der Vertragsbeziehung Arbeitgeber - Arbeitnehmer begrenzt ist, können alle Arbeitsvertragsinhalte Gegenstand einer betrieblichen Übung sein. In Betracht kommen also z. B. Zahlung von Vergütung, Arbeitsfreistellung, Festlegung eines Schichtsystems oder private Nutzung des Internets. Dementsprechend gibt es eine Vielzahl von Gerichtsentscheidungen zu allen Bereichen des Arbeitslebens. Aus diesen Entscheidungen ergeben sich allerdings keine sicheren Kriterien, anhand derer die Rechtsprechung einen Anspruch aus betrieblicher Übung prüft und bejaht. Die Gerichte bedienen sich bei Beantwortung der Frage, ob ein Anspruch aus betrieblicher Übung entstanden ist, vielmehr immer wiederkehrender und gleich lender Floskeln, ohne dabei feste und verallgemeinerungsfähige Grundsätze aufzustellen. Daher herrscht große Rechtsunsicherheit vor, wann und in welchen Bereichen des Arbeitslebens eine betriebliche Übung entstehen kann. Der Autor untersucht deshalb, ob es Kriterien und Leitlinien gibt, anhand derer die Entstehung einer betrieblichen Übung sicher beurteilt werden kann. Die Untersuchung setzt sich daher zunächst mit der Definition sowie der dogmatischen Einordnung der betrieblichen Übung und den hierzu vertretenen Theorien auseinander, um bestimmte anspruchsbegründende Kriterien herauszuarbeiten. Anschließend wird die zur betrieblichen Übung ergangene Rechtsprechung analysiert. Im Rahmen dieser Analyse erarbeitet der Autor verallgemeinerungsfähige Grundsätze, mit deren Hilfe über die Entstehung eines Anspruchs aus betrieblicher Übung entschieden werden kann.

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2009, měkká

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