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Die Entgelttabellen (Stand: März 2014) sind eine unentbehrliche Ergänzung zum Grundwerk „Der Haushaltsführungsschaden“. Im Grundwerk, begründet von Dr. Hermann Schulz-Borck, fortgeführt von Frank Pardey, wird erläutert, wie Ausfall unentgeltlicher Arbeit in Privathauhalten wirklichkeitsnah zu erfassen ist. Ergänzend dazu liefern die Entgelttabellen die tariflich vorgebebenen Stundenverrechnungssätze, an denen sich auch die Rechtsprechung orientieren kann. Die Anwendung dieser Tabellen wurde vom BGH wiederholt gebilligt. Obwohl die Stunden- und Monatsentgelte für die neuen und alten Bundesländer nun einheitlich sind, ergeben sich wegen nach wie vor unterschiedlicher Bemessungsgrenzen und Sonderzahlungen für die Nettobeträge Abweichungen. Das macht weiterhin die Trennung in alte und neue Bundesländer erforderlich. Die vorliegenden Entgelttabellen sind auf dem Tarifstand 1.3.2014 und decken den Zeitraum 1.8.2013 bis 28.2.2015 ab.
Nákup knihy
Der Haushaltsführungsschaden, Hermann Schulz Borck
- Jazyk
- Rok vydání
- 2014
Doručení
Platební metody
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- Titul
- Der Haushaltsführungsschaden
- Jazyk
- německy
- Autoři
- Hermann Schulz Borck
- Vydavatel
- VVW
- Vydavatel
- 2014
- Vazba
- měkká
- ISBN10
- 3899528263
- ISBN13
- 9783899528268
- Kategorie
- Právní literatura
- Anotace
- Die Entgelttabellen (Stand: März 2014) sind eine unentbehrliche Ergänzung zum Grundwerk „Der Haushaltsführungsschaden“. Im Grundwerk, begründet von Dr. Hermann Schulz-Borck, fortgeführt von Frank Pardey, wird erläutert, wie Ausfall unentgeltlicher Arbeit in Privathauhalten wirklichkeitsnah zu erfassen ist. Ergänzend dazu liefern die Entgelttabellen die tariflich vorgebebenen Stundenverrechnungssätze, an denen sich auch die Rechtsprechung orientieren kann. Die Anwendung dieser Tabellen wurde vom BGH wiederholt gebilligt. Obwohl die Stunden- und Monatsentgelte für die neuen und alten Bundesländer nun einheitlich sind, ergeben sich wegen nach wie vor unterschiedlicher Bemessungsgrenzen und Sonderzahlungen für die Nettobeträge Abweichungen. Das macht weiterhin die Trennung in alte und neue Bundesländer erforderlich. Die vorliegenden Entgelttabellen sind auf dem Tarifstand 1.3.2014 und decken den Zeitraum 1.8.2013 bis 28.2.2015 ab.