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Die fehlende Analyse der Effizienz ist ein stetiger Kritikpunkt an der strafprozessualen Praxis der Telekommunikationsüberwachung. Der vorliegenden Erhebung und anschließenden Analyse ist eine Aufarbeitung der Rechtsgrundlagen ebenso wie der möglichen Praxis der strafprozessualen Telekommunikationsüberwachung vorangestellt. Die Ergebnisse der empirischen Erhebung werden sowohl abstrakt-generell, um ein Bild der Praxis der Telekommunikationsüberwachung zu zeichnen, als auch zur Effizienzbewertung verdichtet auf die Daten zur Beschreibung der Erfolge und der Eingriffswirkung dargestellt. Die für die Effizienzbewertung relevanten Daten werden anhand des Tatbestands der §§ 100a, 100b StPO festgelegt. Als weiteres Ergebnis ist aufgrund der Erfahrung aus der empirischen Untersuchung ein Konzept für ein Berichtswesen entwickelt worden. Mit dem hierzu entworfenen Formblatt können die Berichts- und Informationspflichten nach § 100b Abs. 5 und 6 StPO und insbesondere §100a Abs. 4 S. 2 StPO erfüllt werden.
Nákup knihy
Effizienzanalyse der Telekommunikationsüberwachung nach § 100a StPO, Jens Eckhardt
- Jazyk
- Rok vydání
- 2009
Doručení
Platební metody
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- Titul
- Effizienzanalyse der Telekommunikationsüberwachung nach § 100a StPO
- Jazyk
- německy
- Autoři
- Jens Eckhardt
- Vydavatel
- wvb, Wiss. Verl.
- Rok vydání
- 2009
- ISBN10
- 3865734871
- ISBN13
- 9783865734877
- Kategorie
- Skripta a vysokoškolské učebnice
- Anotace
- Die fehlende Analyse der Effizienz ist ein stetiger Kritikpunkt an der strafprozessualen Praxis der Telekommunikationsüberwachung. Der vorliegenden Erhebung und anschließenden Analyse ist eine Aufarbeitung der Rechtsgrundlagen ebenso wie der möglichen Praxis der strafprozessualen Telekommunikationsüberwachung vorangestellt. Die Ergebnisse der empirischen Erhebung werden sowohl abstrakt-generell, um ein Bild der Praxis der Telekommunikationsüberwachung zu zeichnen, als auch zur Effizienzbewertung verdichtet auf die Daten zur Beschreibung der Erfolge und der Eingriffswirkung dargestellt. Die für die Effizienzbewertung relevanten Daten werden anhand des Tatbestands der §§ 100a, 100b StPO festgelegt. Als weiteres Ergebnis ist aufgrund der Erfahrung aus der empirischen Untersuchung ein Konzept für ein Berichtswesen entwickelt worden. Mit dem hierzu entworfenen Formblatt können die Berichts- und Informationspflichten nach § 100b Abs. 5 und 6 StPO und insbesondere §100a Abs. 4 S. 2 StPO erfüllt werden.