Kompaktwissen zum GHS
Autoři
Více o knize
2. überarbeitete Auflage auf Basis der 3. ATP zur CLP-Verordnung Am 20. Januar 2009 ist die europäische GHS-Verordnung Nr. 1272/2008 in Kraft getreten. Das weltweit erste einheitliche System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien wird nun auch in Europa angewandt. Mit Inkrafttreten dieser Verordnung wurde europaweit ein neues System für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen eingeführt. Die EG-Richtlinien 67/548/EWG (Stoffrichtlinie) und 1999/45/EG (Zubereitungsrichtlinie), die rechtliche Basis für das bisher gültige Einstufungs- und Kennzeichnungssystem, werden zum 1. Juni 2015 aufgehoben. Für die Umstellung auf die neue Regelung sind lange Übergangsfristen vorgesehen. So ist das EU GHS für Stoffe ab dem 1. Dezember 2010 verbindlich anzuwenden, für Gemische ab dem 1. Juni 2015. Bis zum Ende der Übergangsfristen ist eine Kennzeichnung nach der alten oder nach der neuen Verordnung möglich. Eine „Doppelkennzeichnung“ mit beiden Kennzeichnungselementen ist jedoch nicht zulässig. Die Gruppierung der Gefahren ist nach physikalischen Gefahren (16 Klassen), Gesundheitsgefahren (10 Klassen) und Umweltgefahren (eine Klasse - aquatische Umwelt) eingeteilt. Das GHS beinhaltet die Kriterien zur Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Stoffgemischen in Form eines Textes. Der Visualisierung von Gefahren dienen die Piktogramme. Die Zusammenfassung in dieser Broschüre soll Sie mit diesem neuen System vertraut machen und Ihnen den Umgang damit erleichtern. Die englische Übersetzung hilft Ihnen bei der Kennzeichnung von Verpackungen für und von ausländische(n) Geschäftspartner(n). Staffelpreise: ab 10 Stück 5,08 Euro ab 25 Stück 4,82 Euro ab 50 Stück 4,55 Euro ab 100 Stück 4,28 Euro