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Am 20. Januar 2009 trat die europäische GHS-Verordnung Nr. 1272/2008 in Kraft, die ein einheitliches System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien in Europa einführt. Mit dieser Verordnung wurde ein neues System für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen etabliert. Die bisherigen EG-Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG werden zum 1. Juni 2015 aufgehoben. Für die Umstellung sind lange Übergangsfristen vorgesehen: Das EU GHS ist für Stoffe ab dem 1. Dezember 2010 und für Gemische ab dem 1. Juni 2015 verbindlich. Während der Übergangsfristen ist eine Kennzeichnung nach beiden Verordnungen möglich, jedoch ist eine „Doppelkennzeichnung“ nicht zulässig. Die Gefahren sind in physikalische (16 Klassen), Gesundheitsgefahren (10 Klassen) und Umweltgefahren (eine Klasse - aquatische Umwelt) unterteilt. Das GHS bietet Kriterien zur Einstufung und Kennzeichnung in Textform, unterstützt durch Piktogramme zur Visualisierung von Gefahren. Diese Broschüre soll Ihnen helfen, sich mit dem neuen System vertraut zu machen und den Umgang damit zu erleichtern. Eine englische Übersetzung ist enthalten, um die Kennzeichnung von Verpackungen für ausländische Geschäftspartner zu unterstützen.
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Kompaktwissen zum GHS, Achim Schneider
- Jazyk
- Rok vydání
- 2010
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