Schutzverantwortung im Völkerrecht
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Neben dem „Kampf gegen den Terror“ zählt die Verhinderung von schweren Menschenrechtsverletzungen in innerstaatlichen Konflikten zu den bedeutendsten Problemen des Völkerrechts im ersten Jahrzehnt des 21. Jahrhunderts. Der Kampf von Aufständischen, Kriminellen, warlords gegen Regierungen folgt vor allem in Afrika, für Außenstehende schwer nachvollziehbar, komplett eigenen „Regeln“. Weil in afrikanischen Kriegen immer auch ethnische Konflikte ausgetragen werden, sind sie besonders grauenerregend. In weiter Ferne liegt die Achtung auch nur grundlegender Gewährleistungen des Genfer Rechts oder international anerkannter Menschenrechtsstandards. Die Staatengemeinschaft konnte auf solche Gräueltaten in innerstaatlichen Konflikten jedoch oft nur sehr behäbig reagieren. Die International Commission on Intervention and State Sovereignty entwickelte zwei Grundthesen, um dem zu entgegnen. Erstens habe der Heimatstaat die „(Haupt-)Verantwortung“, die eigene Bevölkerung vor Menschenrechtsverletzungen zu schützen. Wenn er dazu nicht in der Lage ist, gehe die „responsibility to protect“ auf die in den Vereinten Nationen organisierte Staatengemeinschaft über. Dann soll sie angehalten sein, notfalls militärisch gegen den untätigen Staat einzugreifen und einen elementaren Menschenrechtsschutz sicherstellen. Aber können die Sicherheitsratsmitglieder tatsächlich verpflichtet werden, im Zweifel für die humanitäre Intervention zu stimmen? Verhilft die Responsibility to Protect gar der Idee der Solidarität im Völkerrecht zum „Durchbruch“, gibt es auf Kooperation basierende Verantwortung? Zu Beginn stellt der Autor den Inhalt der „Responsibility to Protect“ dar und behandelt die mit Verantwortung und Solidarität verbundenen Grundlagen. Im fortschreitenden Verlauf der Untersuchung ist die eher vernachlässigte systematische Analyse der Staatenpraxis zu afrikanischen innerstaatlichen Konflikten von besonderem Interesse, wobei die regionalen Ansätze der Afrikanischen Union ein starkes Gewicht verdienen. Behandelt werden die Reaktionen der Staatengemeinschaft zu den Konflikten im Kongo, in Liberia, Burundi, an der Elfenbeinküste und in Darfur / Sudan. Hinterfragt wird ferner, ob sich nach den jüngsten Ereignissen auch die Folgen von Naturkatastrophen durch den Verantwortungs-Mechanismus lindern lassen. Die von der Staatengemeinschaft aufgenommenen und umgesetzten Ideen werden so von den weniger zukunftsträchtigen getrennt und auf ihre Völkerrechtmäßigkeit hin überprüft.