Hessisches Beamtenrecht
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In dem Werk findet sich die Kommentierung des Hessisches Beamtengesetzes, des Beamtenstatusgesetzes sowie der Hessischen Laufbahnverordnung. Für die Befassung mit dem Beamtenrecht muss immer auf zwei Gesetze zurückgegriffen werden: das Beamtenstatusgesetz und das Landesbeamtengesetz. Durch die praktische Zusammenstellung ist der Kommentar eine wertvolle Arbeitshilfe für den öffentlichen Dienst in Hessen. Die Kommentare gliedern sich jeweils in ein informatives Vorwort und eine Inhaltsübersicht, dem sich ein Abkürzungs- und ein Literaturverzeichnis anschließen. Einführungen gehen den Gesetzestexten im Zusammenhang voraus. Anschließend werden jeweils die einzelnen Vorschriften des Beamtenstatusgesetzes, des HBG und der HLVO erläutert. Die Verfasser orientieren sich dabei vor allem an den Bedürfnissen und Interessen der Kommunalverwaltungen. Die Beiträge sind praxisnah ausgestaltet unter Einbeziehung von entsprechenden Beispielen. Im Anhang sind die Texte ergänzender Rechtsvorschriften und Erlasse abgedruckt. Das Werk ist eine wichtige Orientierungs- und Arbeitshilfe für den gesamten öffentlichen Dienst in Hessen und wendet sich insbesondere an alle mit der Materie befassten Mitarbeiter in Kommunalverwaltung und Landesbehörden, an Verwaltungsrichter und Rechtsanwälte sowie an Auszubildende und Studierende. Renate Zentgraf lehrt an der Hessischen Hochschule für Polizei und Verwaltung, Abteilung Mühlheim; dort war ebenfalls Karin Metzler-Müller † bis zu ihrer Emeritierung Ende Februar 2020 tätig. Reinhard Rieger leitete beim Senat der Freien und Hansestadt Hamburg im zentralen Personalamt bis September 2019 die Abteilung Dienst- und Tarifrecht, nebenamtlich lehrt er an der Hochschule für angewandte Wissenschaften öffentliches Dienstrecht. Erich Seeck war (bis zum Eintritt in den Ruhestand Ende Mai 2010) Leiter des Dienstrechtsreferats im Innenministerium, seit dem 1.1.2010 im Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein. Reinhard Rieger und Erich Seeck begleiteten als zuständige Referatsleiter das Gesetzgebungsverfahren im Vorfeld und im parlamentarischen Verfahren. „Die Verfasserinnen und Verfasser haben mit diesem in den letzten Jahren ständig ergänzten und aktualisierten Werk die beamtenrechtliche Literatur um ein ausführliches, gründlich durchdachtes und hilfreiches Werk bereichert. Erfreulich sind die recht schnellen Reaktionen auf neue Rechtsprechung und Veränderungen des Rechts, die dem Nutzer ein Werk von ausgesuchter Aktualität bei hervorhebenswerter Qualität zur Verfügung stellen.“ (Prof. Dr. Frank Bieler, Die Personalvertretung, Ausgabe 4/2018) „Manche Partien der Erläuterungen bestechen, haben nachgerade höchstes Niveau, bei aller Verständlichkeit, auf unangestrengt verdeutlichter dogmatischer Praxis. [...] Resümee: Das besprochene Werk ragt aus den BeamtStG-Kommentaren seiner Kategorie deutlich hervor. Die Erläuterungen helfen nahezu durchweg Praktikern, geben aber dito theoretisch Interessierten vielfach Aufschluss und Anregung. Es ist, nehmt alles nur in allem, sehr zu empfehlen.“ (Dr. Hellmuth Günther, Der Öffentliche Dienst, Heft 6/2017) „Zusammengefasst hat der Nutzer hier ein an der praktischen Arbeit orientiertes Werk zur Hand, das auch wissenschaftlichen Ansprüchen entspricht.“ (Die Personalvertretung 10/2015)