Die finanz- und steuerverfassungsrechtlichen Vorschriften der Paulskirchenverfassung
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Die Frankfurter Reichsverfassung vom 28. März 1849 („Paulskirchenverfassung“) ist die erste bundesstaatliche Verfassung Deutschlands. Sie ist nicht nur wegen ihres wegweisenden Grundrechteteils bis heute wirkmächtig; „[i]n der Verbindung nationalstaatlicher, rechtsstaatlicher und demokratischer Elemente stellte sie ein Verfassungsmodell dar, an dem alle späteren deutschen Verfassungsurkunden […] orientiert geblieben sind“ (E. R. Huber). Da sie zwar rechtlich mit ihrer Verkündigung in Kraft trat, tatsächlich aber kaum zur Geltung gelangte, können sich Untersuchungen praktisch nicht auf Quellen aus dem Verfassungsleben stützen. Um so wichtiger ist ihre Entstehungsgeschichte, zumal sie eingehend und gründlich beraten wurde, wovon bei jeder Bestimmung eine ganze Reihe von Entwurfsfassungen zeugen. In dieser Edition werden erstmals alle einschlägigen Vorkommissions- und Ausschußentwürfe für einen Verfassungsausschnitt, das Steuer- und Finanzverfassungsrecht, quellengetreu zusammengestellt.