Liquiditätshilfen im Eurosystem
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Die Finanzkrise der Jahre 2007 bis 2009 hat nicht nur die Verflechtung der internationalen Finanzmärkte, sondern auch deren Fragilität deutlich zu Tage treten lassen. Weltweit waren in dieser Zeit die Regierungen der Staaten und insbesondere die Zentralbanken als Krisenmanager gefragt. Zu den Instrumenten, derer sich die Notenbanken zur Bekämpfung der Krise bedienten, zählten neben erheblichen Leitzinssenkungen auch Liquiditätshilfen, die die Zentralbanken im Einzelfall an strauchelnde Kreditinstitut vergaben. Diese sog. Emergency Liquidity Assistance für einzelne Banken ist Gegenstand der vorliegenden Arbeit. Sie rührt an elementare Fragen der Kompetenzverteilung innerhalb der europäischen Währungsverfassung, der rechtlichen Relevanz der Finanzsystemstabilität neben dem Ziel der Währungsstabilität sowie der Bedeutung des Beihilfenverbots für stabilitätspolitische Maßnahmen der Zentralbanken. Die Arbeit setzt sich zunächst mit den ökonomischen Grundlagen des Bankgeschäfts und den Ursachen seiner besonderen Fragilität auseinander. Einzelne Handlungsinstrumente zur Prävention und Bewältigung von Bankenkrisen werden erörtert. Schwerpunktmäßig widmet sich die Arbeit der Zuständigkeitsverteilung innerhalb des Eurosystems zwischen der EZB und den nationalen Zentralbanken. Hiernach wird der europarechtliche Rahmen aufgefächert, der die Grenze für Liquiditätshilfen der mitgliedstaatlichen Zentralbanken bildet, insbesondere geht es dabei um das Verbot der monetären Finanzierung (Art. 123 AEUV) sowie das Beihilfenverbot (Art. 107 AEUV). Die Untersuchung schließt mit verfassungsrechtlichen Überlegungen zur Vergabe von Liquiditätshilfen durch die Deutsche Bundesbank.