Die Umweltstaatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland im Spiegel staatsphilosophischer, europa-, verfassungs- und verwaltungsrechtlicher sowie rechtspolitischer Grundfragen
Autoři
Více o knize
Die Umweltstaatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland stand im Jahre 2000 vor der Chance gleichwertiger Anerkennung gegenüber den traditionellen Staatszwecken. Zum einen ging dem ein grundlegender philosophischer Diskussionsprozess mit dem Ziel der Einbindung der Belange künftiger Generationen voraus, der zwangsläufig Rückwirkungen auf die Staatszwecklehre zeitigen musste, zum anderen geriet das deutsche Rechtssystem in den Sog einer zunehmend umweltorientierten europäischen Politik nebst einer nationalen Weiterentwicklung vornehmlich des Verwaltungsrechtssystems zur Optimierung umweltrechtlicher Einzelregelungen, abgesichert und begleitet von der Ergänzung des Grundgesetzes um den neuen Art. 20a GG. In der Folgezeit wurde der Weg zu einer konsequenten Umweltstaatlichkeit hin weiter verfolgt, wie der Ausstieg aus der friedlichen Nutzung der Kernenergie sowie der Kodifikationsversuch des Umweltgesetzbuchs belegt. Mittlerweile, so jedenfalls schien es bis zur schrecklichen Umweltkatastrophe im März 2011 in Japan, geriet vor allem die mit dem Umweltstaatszweck untrennbar verbundene Langzeitverantwortung in den Sog neoliberaler Gegenwartsinteressen, insbesondere mit Blick auf das Scheitern des Umweltgesetzbuches und die Aufgabe des Atomkonsenses. Der unveränderte Neudruck der im Februar 2000 von der Juristischen Fakultät der Universität Rostock als Dissertation angenommenen Abhandlung soll vor solchem Hintergrund an einen wichtigen Diskussionsstand zur Umweltstaatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland erinnern und einmal mehr verdeutlichen, dass die Umweltstaatlichkeit auf einem dem nationalen Rechtssystem vorgelagerten auf Optimierung ausgerichteten Staatszweck beruht und ein Zurückgehen hinter den Status Quo diesem nicht gerecht wird – zeigen doch die aktuellen Ereignisse um so dringlicher, wie defizitär die gegenwärtige Lage der Umweltstaatlichkeit (noch) ist.