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In Abschluss-/Sonderprüfungen sind Einzelverstöße nicht mehr das entscheidendes Thema. Im Zuge der Optimierung des Kreditprozesses verschiebt sich der Fokus auf schlankere § 18 KWG-Verfahren. Seit dem „Aufhebungsschreiben“ der BaFin von 2005 liegt eine sachgerechte, sprich risikoorientierte § 18 KWG-Erfüllung in der alleinigen Verantwortung der Institute und Prüfer. In der Praxis sind unterschiedliche Reaktionen zu beobachten. Während die Mehrzahl der Häuser die intern wie extern schwer erkämpften Prozesse zur Unterlageneinholung bei den Kreditkunden auch für Zwecke der Rating-Befüllung weitgehend unverändert ließen, nutzt eine zunehmende Zahl von Banken und Sparkassen die neuen Freiheiten für vertriebs- und kostenseitige Verschlankungen der Prozesse. Für beide Wege ist eine in sich geschlossene § 18 KWG-Arbeitsanweisung unverzichtbar. Im überarbeiteten 1. Teil der Neuauflage leuchten zwei erfahrene Bankenprüfer und zwei Kreditpraktiker für alle Einzelthemen des § 18 KWG-Prozesses die Spielräume aus, geben Best-Practice-Hinweise sowie zahlreiche, teilweise alternative Formulierungshilfen für sowohl offensiver als auch defensiver ausgerichtete Arbeitsanweisungen. Zusätzliche prozessuale Schwierigkeiten bereiten im Zuge der CRD IV/CRR die unterschiedlichen Reichweiten von Risiko-/Kreditnehmereinheiten für Millionen- versus Großkredite und § 18 KWG. Daneben betont die Bankenaufsicht in den MaRisk Ende 2012 die Kapitaldienstbetrachtung auch im Retailgeschäft. Die Abschluss-/Sonderprüfer sind von der BaFin im § 27 der PrüfbV explizit angehalten zu beurteilen(!), ob die gewählten internen Prozesse ausreichend risikoorientiert sind. Prüfungsrisiken entstehen z. B. dann, wenn bei (weitgehend) unveränderten Arbeitsanweisungen situativ und ohne klare Regelungen im Haus Ausnahmen zugelassen werden. Sowohl der BGH als auch unterinstanzliche Gerichte sehen in KWG-Verstößen – hier insbesondere § 18 KWG – eine wichtige Indizienwirkung für pflichtwidrige Kreditvergaben. Ganz neue Angriffsflächen bieten in diesem Zusammenhang die MaRisk, denn die geschäftspolitischen Freiräume im Kreditgeschäft werden nicht zuletzt durch die Elemente Kreditrisikostrategie, streng funktionsgetrennte Kreditentscheidungen, Darstellung auch von negativen Aspekten in Votierungen(!) und Szenariobetrachtungen, Limitsystem sowie Risikobericht reglementiert. Hierdurch sind Missachtungen dieser Regeln für externe Dritte sehr viel leichter nachzuprüfen und damit einfacher angreifbar. Das für die 4. Auflage erweiterte Autorenteam – zwei Bankenprüfer, ein langjähriger Kreditvorstand, zwei Kreditpraktiker sowie ein Staatsanwalt und ein Strafverteidiger, beide spezialisiert auf Wirtschafts-/ Bankenstrafrecht – erörtern sehr praxisnah eine prüfungs- und gerichtsfeste Nutzung der neuen Freiheiten für vertriebliche Zwecke und beleuchten die nach wie vor unterschätzten Fehlerquellen respektive strafrechtlichen Fallstricke.
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Schlanke §-18-KWG-Prozesse, Hans Struwe
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