Die Indienstnahme Privater für den Vollzug von Steuergesetzen
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Die gesetzliche Indienstnahme Privater hat Tradition. Im Jahre 1950 hat Hans Peter Ipsen diese Rechtsfigur entdeckt und das Bundesverfassungsgericht hat sie bald rezipiert. Sie ist auch in der Staatsrechtslehre auf fruchtbaren Boden gefallen, aber kaum vertieft beleuchtet worden. Bislang zu wenig hinterfragte Rechtfertigungsschleifen begreift der Gesetzgeber augenscheinlich als Einladung, Bürgern und Wirtschaft neue Pflichten im öffentlichen Interesse oder zur Entlastung des Staates aufzuerlegen, obwohl die Politik sich den Bürokratieabbau auf die Fahnen geschrieben hat. Ausgehend vom Referenzgebiet der Indienstnahme Privater für den Steuervollzug, das Ipsen historisch mit dem Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber vor Augen stand, zeigt Klaus-Dieter Drüen verfassungsrechtliche Strukturen und Typen dieser Rechtsfigur auf. Der Autor liefert einen Baustein zum vielschichtigen Indienstnahmerecht, um das derzeit wissenschaftlich intensiv gerungen wird.