Gebarungskontrolle in Österreich
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Die Bürgerinnen und Bürger müssen darauf vertrauen können, dass die öffentlichen Mittel effizient und effektiv eingesetzt werden. Der regelmäßige Austausch von Ideen und Wissen zwischen dem Rechnungshof und der Internen Revision sind für die stetige Weiterentwicklung der öffentlichen Finanzkontrolle und der Revisionstätigkeit in den öffentlichen Stellen unabdingbar. Der Rechnungshof und die Internen Revisionen des Bundes, aber auch die Landesrechnungshöfe, die Kontrollämter und Internen Revisionen in den Ländern, Städten und Gemeinden sind aufgerufen, den Entscheidungsträger/innen durch qualitativ hochwertige Prüfungsergebnisse jene Informationsgrundlagen zur Verfügung zu stellen, die erforderlich sind, um die Wirtschaftlichkeit und die Wirksamkeit von Verwaltungsstrukturen und Verwaltungsabläufen zu gewährleisten und die Budgetmittel bestmöglich einzusetzen.