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Das Recht der Arbeitnehmerüberlassung in Japan

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Im Rahmen einer deskriptiven Darstellung wird in dieser Arbeit das Recht der Arbeitnehmerüberlassung in Japan analysiert. Die Leiharbeit wird in Japan weitgehend durch das JAÜG geregelt, welches zuletzt am 28. März 2012 überarbeitet wurde. Die wichtigste Neuerung war dabei die Einführung des Grundsatzes der ausgeglichenen Behandlung. Anders als in Deutschland erfasst das JAÜG ausschließlich Überlassungen mit Wiederholungsabsicht. Je nachdem welche Einstellungsform gewählt wird, ist ein Lizenzerwerb oder eine Mitteilung an das Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales erforderlich. Japan hält – im Gegensatz zu Deutschland – weitgehend an einer Höchstüberlassungsdauer fest. Dagegen ist der Exklusivverleih, der in Deutschland auch nach der Reform 2011 noch zulässig ist, in Japan seit 1999 untersagt.

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2013, pevná

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