Die Legitimität der retributiven Kriminalstrafe
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Der Vergeltungsgedanke ist seit Jahrhunderten Gegenstand des straftheoretischen Disputes über Sinn und Zweck der Kriminalstrafe. Diesem wird kontrastierend der Präventionsgedanke gegenübergestellt, der gegenwärtig größte Popularität genießt und im modernen Sanktionensystem eine übermächtige Position eingenommen hat. Entsprechend wird Vergeltung oftmals zu Unrecht mit Rache oder martialischen Strafexzessen gleichgesetzt und als archaischer Anachronismus verworfen. Daniel Spycher zeichnet die strafphilosophische Entwicklung der Vergeltungsstrafe von der Frühaufklärung bis in die Gegenwart nach und akzentuiert den ihr inhärenten Gedanken der Strafbegrenzung. Der Autor vertritt die Auffassung, dass ein ungebremster Präventionsgedanke das Strafrecht zu einem umfassenden Gefahrenabwehrrecht destruiert und letztlich bewirkt, dass selbst weit entfernte Risiken in den Brennpunkt strafrechtlicher Sanktionierung rücken. Die Ausführungen des Autors basieren auf der Überzeugung, dass jede Strafe einer hinreichenden Rechtfertigung gegenüber dem individuellen Täter bedarf und als verdient verstanden sein muss, damit sie nicht zum Unrecht wird. Aufgrund dieser retributivistischen Optik und des damit einhergehenden erhöhten Begründungsbedarfs plädiert der Autor gerade nicht für einen möglichst harten und exzessiven Strafgebrauch, sondern im Gegenteil für strafrechtliche Sparsamkeit.