Internationales Privat- und Verfahrensrecht in föderalen Systemen
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In den letzten Jahren hat sich die Diskussion um Vorgaben des Europarechts für das Internationale Privat- und Verfahrensrecht der Mitgliedstaaten verschärft. Europäische Wissenschaftler leiten immer ambitioniertere Pflichten zur wechselseitigen Anerkennung von Rechtsakten aus dem europäischen Recht ab. Dem steht eine umgekehrte Entwicklung in den USA gegenüber: Dort beurteilt der Supreme Court verfassungsrechtliche Vorgaben für das interlokale Privat- und Verfahrensrecht der Einzelstaaten immer zurückhaltender. In seiner Untersuchung deckt Anton Geier strukturelle Parallelen der Anerkennungsregime auf, die allgemeine Rückschlüsse auf das Verhältnis von Föderalismus und internationalem Privat- und Verfahrensrecht zulassen. Zugleich gelangt er zu einem überzeugenden Erklärungsansatz für die unterschiedlichen Entwicklungen diesseits und jenseits des Atlantiks.