Arbeitnehmerweiterbildung
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Bildung ist Deutschlands wichtigste Ressource. Entgegen der einst landläufigen Meinung ist der Bildungsprozess nicht mit dem Abschluss einer Erstausbildung beendet, sondern begleitet Arbeitnehmer ein Leben lang. Aus « Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr! » ist « Man lernt nie aus! » geworden. Um diesem neuen Anspruch gerecht zu werden, müssen Unternehmen und deren Arbeitnehmer auf stetig veränderte Bedingungen vorbereitet sein. Zugleich kommt Weiterbildung eine gesellschaftliche Bedeutung zu. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage nach einem Anspruch auf bzw. einer Verpflichtung zur Weiterbildung. Diese Arbeit untersucht die gesetzlichen Rahmenbedingungen von Weiterbildung im Arbeitsverhältnis und stellt die Gestaltungsmöglichkeiten von Koalitions- und Betriebspartnern dar.