Agrarmarktstrukturgesetz - AgrarMSG, Agrarmarktstrukturverordnung - AgrarMSV
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Das Recht der anerkannten Agrarorganisationen (Agrarorganisationenrecht) regelt die staatliche Anerkennung von Erzeugerorganisationen, deren Vereinigungen sowie Branchenverbänden (Agrarorganisationen) und die mit der staatlichen Anerkennung verbundenen Rechte und Pflichten. Das Agrarorganisationenrecht ist zwar erheblich durch EU-Recht geprägt, zu einem beträchtlichen Teil jedoch nach wie vor nationales Recht. Im Mittelpunkt des deutschen Agrarorganisationenrechts steht das Gesetz zur Weiterentwicklung der Marktstruktur im Agrarbereich (Agrarmarktstrukturgesetz – AgrarMSG) vom 20.4.2013, auf das sich als Durchführungsrecht die Verordnung zur Weiterentwicklung der Marktstruktur im Agrarbereich (Agrarmarktstrukturverordnung – AgrarMSV) vom 15.11.2013 stützt. Der Kommentierung dieser beiden 2013 in Kraft getretenen Rechtsakte widmet sich das vorliegende Werk in erster Hinsicht.