Aktuelle Probleme der vertragsärztlichen Bedarfsplanung vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung
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Der Verfasser untersucht die Problematik der traditionell mehr bestands- als bedarfsorientierten Bedarfsplanung für Vertragsärzte nach §§ 99 ff. SGB V. Auch das als „Landarztgesetz“ bezeichnete GKV-Versorgungsstrukturgesetz von 2011 hat das bundesweite Nebeneinander von Über-, Unter- und Fehlversorgung in der ambulanten ärztlichen Versorgung nicht verhindern können. Der Koalitionsvertrag der Berliner Regierungsparteien sieht daher weitere Maßnahmen des Gesetzgebers zum Abbau überlanger Wartezeiten vor. Auch die demografische Entwicklung und die Finanzierbarkeit der gesetzlichen Krankenversicherung geben Anlass zur Nachsteuerung der gesetzlichen Grundlagen. Das betrifft besonders ländliche Regionen und die neuen Länder, deren Einwohner eine gleichwertige ärztliche Versorgung beanspruchen können. Zudem fehlen in vielen sozial benachteiligten städtischen Stadtteilen Ärzte für die Grundversorgung. Die Umsetzung der 2012 vom Gemeinsamen Bundesausschuss neu gefassten Bedarfsplanungs-Richtlinie hat daran wenig geändert. Denn die damit zumeist für Hausärzte und Psychotherapeuten neu geschaffenen Praxissitze müssen auf niederlassungswillige Ärzte treffen. Was also muss der Gesetzgeber tun, um städtische Überversorgung abzubauen und ländlicher Unterversorgung bedarfsgerecht entgegenzuwirken? Wie können unnötige Wartezeiten vermindert und bei tatsächlichem Bedarf mehr Ärzte zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen werden? Auf welche Weise kann die demokratische Legitimation des Gemeinsamen Bundesausschusses und der regionalen Zulassungsausschüsse gestärkt werden? Auf diese und andere Fragen bietet die Arbeit fundierte Antworten.