Knihobot

Manfred Ruhberg

    Aktuelle Probleme der vertragsärztlichen Bedarfsplanung vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung
    Anmerkungen zur vertragsärztlichen Bedarfsplanung
    Das neue Bedarfsplanungsrecht für Vertragsärzte
    • Das neue Bedarfsplanungsrecht für Vertragsärzte

      Entwicklung, Herausforderungen und Chancen

      Mit dem Gesetz vom 6. Mai 2019 wurden neue Regelungen zur Verbesserung der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung beschlossen. Es wird untersucht, ob diese Maßnahmen eine gleichwertige medizinische Versorgung im Bundesgebiet gewährleisten können. Die regionale Bedarfsplanung hat oft lange Wartezeiten und ungleiche Versorgungen in Stadt und Land nicht verhindert. Die am 20. Juni 2019 neu gefasste Bedarfsplanungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses wird praxisnah betrachtet, um die aktuellen Rahmenbedingungen der ambulanten ärztlichen Versorgung zu beleuchten. Dazu gehören demografische Entwicklungen, sozioökonomische Verhältnisse sowie der Vergleich der Versorgungssituation in verschiedenen Bundesländern und OECD-Staaten. Zudem werden die Entwicklung des Bedarfsplanungs- und Vertragsarztrechts, dessen Auswirkungen auf die regionale Versorgung sowie aktuelle Herausforderungen an die Bedarfsplanung analysiert. Die Zulassungsmöglichkeiten für Ärztinnen und Ärzte sowie die finanziellen Rahmenbedingungen beim Kauf und Betrieb einer Praxis im ländlichen oder städtischen Raum werden ebenfalls thematisiert. Abschließend wird die verfassungsrechtliche Legitimation der Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses und der regionalen Ausschüsse unter Berücksichtigung höchstrichterlicher Rechtsprechung erörtert.

      Das neue Bedarfsplanungsrecht für Vertragsärzte
    • Das Buch erläutert die rechtliche Entwicklung und die praktischen Auswirkungen der Bedarfsplanung für Vertragsärzte (§§ 99-105 SGB V) vom „Berliner Abkommen“ der Ärzte und Krankenkassen von 1913 über das „Kassenarzt-Urteil“ des Bundesverfassungsgerichts von 1960 bis zum aktuellen GKV-Versorgungsstärkungsgesetz von 2015. Die durch neue Terminservicestellen sicherzustellende Vierwochenfrist bis zur Behandlung beim Facharzt nach § 75 Abs. 1a SGB V und die gesetzlich verschärfte Aufkaufregelung für nicht versorgungsrelevante Arztsitze nach § 103 Abs. 3a SGB V werden aus Sicht der betroffenen Ärzte und Patienten rechtlich beurteilt. Das nach Maßgabe der regionalen Bedarfsplanung erfolgende Verfahren zur Zulassung von Ärzten oder medizinischen Versorgungszentren zur vertragsärztlichen Versorgung wird umfassend dargestellt. Auch der Arbeitsweise und Legitimation des Gemeinsamen Bundesausschusses, der mit Wirkung zum 1. Januar 2017 die Bedarfsplanungs-Richtlinie unter Beteiligung von Patientenvertretern bedarfsgerecht anzupassen hat, ist ein Kapitel gewidmet. Vor diesem Hintergrund werden die Entwicklung der Arztzahlen und die regionale Versorgungssituation auch im internationalen Vergleich betrachtet und dabei innovative Konzepte zur Verbesserung der ambulanten Versorgung insbesondere ländlicher Räume berücksichtigt.

      Anmerkungen zur vertragsärztlichen Bedarfsplanung
    • Der Verfasser untersucht die Problematik der traditionell mehr bestands- als bedarfsorientierten Bedarfsplanung für Vertragsärzte. Trotz des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes von 2011, auch als „Landarztgesetz“ bekannt, bleibt das bundesweite Nebeneinander von Über-, Unter- und Fehlversorgung in der ambulanten ärztlichen Versorgung bestehen. Der Koalitionsvertrag der Berliner Regierungsparteien sieht daher weitere gesetzgeberische Maßnahmen vor, um überlange Wartezeiten abzubauen. Die demografische Entwicklung und die Finanzierbarkeit der gesetzlichen Krankenversicherung erfordern eine Anpassung der gesetzlichen Grundlagen, insbesondere in ländlichen Regionen und neuen Bundesländern, wo die Einwohner eine gleichwertige ärztliche Versorgung einfordern. Auch in sozial benachteiligten städtischen Stadtteilen mangelt es an Ärzten für die Grundversorgung. Die 2012 vom Gemeinsamen Bundesausschuss neu gefasste Bedarfsplanungs-Richtlinie hat daran wenig geändert, da die neuen Praxissitze oft nicht auf niederlassungswillige Ärzte treffen. Der Gesetzgeber steht vor der Herausforderung, städtische Überversorgung abzubauen und ländlicher Unterversorgung bedarfsgerecht entgegenzuwirken. Zudem gilt es, unnötige Wartezeiten zu vermindern und mehr Ärzte zur vertragsärztlichen Versorgung zuzulassen. Die Arbeit bietet fundierte Antworten auf diese und weitere Fragen zur Stärkung der demokratischen Legitimation des Gemeinsamen Bundesausschusses un

      Aktuelle Probleme der vertragsärztlichen Bedarfsplanung vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung