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Anmerkungen zur vertragsärztlichen Bedarfsplanung

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Das Buch erläutert die rechtliche Entwicklung und die praktischen Auswirkungen der Bedarfsplanung für Vertragsärzte (§§ 99-105 SGB V) vom „Berliner Abkommen“ der Ärzte und Krankenkassen von 1913 über das „Kassenarzt-Urteil“ des Bundesverfassungsgerichts von 1960 bis zum aktuellen GKV-Versorgungsstärkungsgesetz von 2015. Die durch neue Terminservicestellen sicherzustellende Vierwochenfrist bis zur Behandlung beim Facharzt nach § 75 Abs. 1a SGB V und die gesetzlich verschärfte Aufkaufregelung für nicht versorgungsrelevante Arztsitze nach § 103 Abs. 3a SGB V werden aus Sicht der betroffenen Ärzte und Patienten rechtlich beurteilt. Das nach Maßgabe der regionalen Bedarfsplanung erfolgende Verfahren zur Zulassung von Ärzten oder medizinischen Versorgungszentren zur vertragsärztlichen Versorgung wird umfassend dargestellt. Auch der Arbeitsweise und Legitimation des Gemeinsamen Bundesausschusses, der mit Wirkung zum 1. Januar 2017 die Bedarfsplanungs-Richtlinie unter Beteiligung von Patientenvertretern bedarfsgerecht anzupassen hat, ist ein Kapitel gewidmet. Vor diesem Hintergrund werden die Entwicklung der Arztzahlen und die regionale Versorgungssituation auch im internationalen Vergleich betrachtet und dabei innovative Konzepte zur Verbesserung der ambulanten Versorgung insbesondere ländlicher Räume berücksichtigt.

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2016

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