Staatsreformen
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Der Zustand der österreichischen Reichshälfte der Donaumonarchie war in finanzieller Hinsicht 1911 erschüttert und die Anzahl der Beamten und der Staatsaufgaben ins Unermessliche gewachsen. Aus diesem Grund sollte die Bürokratie durchforstet, Einsparungsziele gefunden und der Steuerzahler entlastet werden. Trotz der Anlage von viel Papier und der Teilnahme von sehr prominenten Persönlichkeiten musste auch diese Kommission scheitern. Der politische Wille schien nicht wirklich vorhanden gewesen zu sein und der ausgebrochene Krieg 1914 machte die Arbeit der Kommission zunichte. Parallel dazu tagte die Dienstpragmatikkommission. Diese hatte zur Aufgabe, das neue Dienstrecht der Staatsbeamten in seinen Durchführungsbestimmungen zu vereinheitlichen. In diesem Zusammenhang wurden noch einmal die hohen Verwaltungsbeamten aktiv. Mitten im Ersten Weltkrieg stellte sich die Frage, wie man den Kriegsteilnehmern in Friedenszeit ein Auskommen bescheren sollte. Rasch verfiel man auf den Gedanken, sie in den öffentlichen Verwaltungen zu beschäftigen. Um die Kosten dieser Einrichtungen nicht in ungeahnte Höhen schnellen zu lassen, wurde eine Kommission ins Leben gerufen, die auf den Ergebnissen jener der Jahre 1911 bis 1914 aufbauen konnte. Dass nicht nur hohe Verwaltungsbeamte an Reformvorschlägen arbeiteten, beweist die Person des Julius Liebisch. Dieser verwendete viel Zeit und Geist auf seine Gedanken, die er unter dem Pseudonym „Austriacus Caesareus“ den Ministerien übersandte und damit statt Verwaltungseinsparungen nur Mehrarbeit verursachte.