Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts
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Die GesbR ist im Alltag von großer Bedeutung, bisher waren die Regelungen dazu aber leider wenig praktikabel bzw zeitgemäß. Da auch die Gerichte bereits vom Gesetz abweichende Meinungen vertraten, war eine Reform unumgänglich. Ziel des im Oktober 2014 beschlossenen GesbR-Reformgesetzes war es, die gesetzlichen Bestimmungen über die „Gesellschaft bürgerlichen Rechts“ zu modernisieren, nachdem die Grundlagen dafür aus dem Jahr 1811 stammten. Die Reform umfasst zum einen Klarstellungen, zum anderen wurden zahlreiche Bestimmungen an die OG angeglichen. Der vorliegende Folder fasst die neuen Bestimmungen im zeitlichen Ablauf der Gesellschaft – von der Gründung bis zur Liquidation – zusammen. Aus dem Inhalt: Die GesbR und andere Rechtsformen Die Gründung einer GesbR Der laufende Betrieb (Geschäftsführung, Rechte und Pflichten der Gesellschafter, Gesellschafterwechsel, …) Die Auflösung und Liquidation der GesbR Die Möglichkeit der Fortsetzung einer aufgelösten GesbR Die Umwandlung in OG oder KG Die Übergangsregelungen GesbR zu GesbR NEU