"Wir werden langsam ausgehungert"
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Der November 1942 markiert in der Geschichte der nationalsozialistischen Kranken- und Behindertenmorde einen Wendepunkt, dessen Vorbereitung und Ausführung abseits der Öffentlichkeit lagen. Das gleichgeschaltete Innenministerium erließ den sogenannten »Hungerkosterlass«. Dieses Dokument in typischer Verwaltungssprache offenbart seinen Inhalt nicht sofort: Es ging um Essensrationen für »arbeitsunfähige« Menschen mit Behinderung, ohne unmittelbaren »Nutzen« für die Volksgemeinschaft«. Der Erlass im Gewand einer normalen Verwaltungsregelung führte in Bayern die bis dahin ungeregelte, unkontrollierte Ermordung von Menschen mit Behinderung zu einer neuen Dimension. Anstalten wie Kaufbeuren, Irsee und Eglfing-Haar, die eigentlich diese Menschen schützen sollten, verkehrten sich in ihrer Funktion ins Gegenteil.