Kreditspezifische Informationspflichten von Banken bei der Kreditvergabe
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Caveat creditor – über die Risiken eines Kredits und dessen Zweckmäßigkeit hat sich der Kreditnehmer grundsätzlich selbst zu informieren. Dieser eherne Grundsatz, der lange Zeit für das Kreditrecht seine Gültigkeit behalten hat, wurde bereits durch die Rechtsprechung zur Finanzierung von Kapitalanlageimmobilien erschüttert. Bei kreditspezifischen Informationspflichten, also solchen Tatsachen, die die konkrete Ausgestaltung des Kreditvertrags und die Überlassung der Kaufkraft betreffen, verhalten sich Rechtsprechung und Forschung hingegen erheblich restriktiver. Jedoch gab es auch hier in der Vergangenheit durch einzelne Rechtsprechungen und verbraucherschutzrechtliche Regelungen Hinweise für ein Umdenken. Genau hieran knüpft das vorliegende Buch an, indem es die kreditspezifischen Risiken und Spezifika im Zusammenhang mit Informationspflichten näher beleuchtet. In diesem weniger intensiv behandelten Bereich der Forschung wird die Frage beantwortet, inwiefern ein System der kreditspezifischen Pflichten gefunden werden kann und wie dieses im Verhältnis zum gegenwärtigen Forschungsstand und zu anderen Rechtsgebieten steht. Es werden die konkreten Pflichten einer Bank zur Information über den Kreditvertrag in einem pragmatischen Modell aufbereitet. Somit wird eine hilfreiche Anleitung für Theorie und Praxis geschaffen. Neben den wesentlichen Voraussetzungen und Kriterien der Informationspflichten wird hierbei ebenfalls eine Antwort auf die Frage geliefert, ob der Bereich der kreditspezifischen Pflichten nur Flickwerk ist oder abhängig von bestimmten Produkten systematisch auf eine abstraktere Ebene geführt werden kann. Dabei wird letztlich Stellung dazu bezogen, welche Rechte und Pflichten den Vertragspartnern Bank und Kunde in einer Welt zunehmender Produktkomplexität zumutbar sind.