Lehrerbewertung im Internet
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Web 2.0 und Social Media rücken Bewertungsplattformen im Internet in den Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit und juristischen Diskussion. Die Vielzahl der technologisch angelegten Gestaltungsmöglichkeiten zeigt das von gewichtigen verfassungsrechtlichen Vorgaben durchwirkte Spannungsfeld auf. Das Potential zu einem ernsthaften Meinungsbildungsprozess schafft zugleich die Gefahr eines verletzenden Zur-Schau-Stellens der betroffenen Personen auf solchen Portalen. Das Online-Angebot spickmich. de hat die Schulhierarchie auf den Kopf gestellt; durch die Notenvergabe an Lehrer ist auch der staatlich organisierte Schulbetrieb von dieser digitalen Kommunikationsform betroffen. Die Untersuchung rückt die zahlreichen Streitfragen im Zusammenhang mit der Schülerplattform in den Mittelpunkt. Insbesondere die Gewichtung der kollidierenden Grundrechte sowie die Verantwortlichkeit der Beteiligten werden behandelt. Der Verfasser geht der Frage nach, ob die institutionelle Garantie der staatlichen Schulaufsicht des Art. 7 GG das Postulat der Funktionsfähigkeit des Schulwesens aufstellt und befürwortet diese Sichtweise. Die Sicherung des Grundrechtsmerkmals macht es erforderlich, ihm eine wesentliche Bedeutung im Ausgleich der konfligierenden Interessen von Lehrern (Allgemeines Persönlichkeitsrecht), Schülern (Meinungsfreiheit) und Portalbetreibern (Berufsfreiheit) beizumessen. Durch die Formulierung nicht nur konstitutioneller, sondern auch portalspezifischer und bewertungsmethodischer Kriterien wird die konkrete Abwägung der Verfassungspositionen strukturiert. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Erörterung, mit welchen Rechtsfolgen und Haftungsrisiken Schüler, Portalbetreiber sowie Eltern im Falle rechtswidriger Äußerungen auf der Internetplattform konfrontiert sind. Doch auch die Dienstherren haben sich in Kernbereichen der pflichtgemäßen Amtsausübung der Lehrer mit der Frage auseinanderzusetzen, welche Schutzpflichten insoweit wahrzunehmen sind.