Verhaltensökonomik und Normativität
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Verhaltensökonomisch basierte Regulierung, von 'Nudging' bis 'Debiasing', hat längst auch Deutschland und Europa erreicht. Doch die Implikationen der Verhaltensökonomik für Normsetzung sind nicht immer so eindeutig, wie sie auf den ersten Blick erscheinen mögen: Auf empirischer Ebene herrscht Unsicherheit über den tatsächlichen Rationalitätsgrad von Marktakteuren; auf normativer Ebene Unklarheit darüber, welche rechtspolitischen Ziele mithilfe der neuen Techniken verfolgt werden sollen. Philipp Hacker nimmt sich dieser Herausforderungen an, begründet entscheidungstheoretisch die Relevanz der Verhaltensökonomik für das Privatrecht und macht sich für ihren Einsatz zur Steigerung von Fairness in Marktkontexten stark, besonders im Verbraucher- und Kapitalmarktrecht. Auf dieser Grundlage erfährt das Informationsmodell, das zentrale europäische Regulierungsparadigma, eine Neukonzeption.