Der Eid des Hippokrates gestern und heute – sein Einfluss auf das moderne Medizinstrafrecht
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Der ca. 400 v. Chr. entstandene, nach dem griechischen Arzt Hippokrates von Kós benannte Eid des Hippokrates wird bis heute als Grundlage einer ärztlichen Ethik angesehen. Ein direkter Zusammenhang zwischen dem Eid und dem modernen Medizinstrafrecht ist sicherlich zunächst nur schwer erkennbar. Allerdings enthält der Eid neben medizinethischen Grundsätzen auch solche, die wesentliche Grundlagen des Medizinstrafrechts bilden. So bspw. die Regelungen über Sterbehilfe, die ärztliche Schweigepflicht, den Schwangerschaftsabbruch oder das Gebot, Kranken nicht zu schaden. Aufgrund seines paternalistisch geprägten Inhalts und der daraus resultierenden – insbesondere aus juristischer Sicht nicht mehr zeitgemäßen – obersten Maxime „salus aegroti suprema lex“ ist der Eid vielfacher, auch begründeter Kritik ausgesetzt. Im Laufe der Geschichte wurde daher mehrfach versucht, ihn abzuändern und ihn inhaltlich an moderne Auffassungen anzupassen, bspw. in Form des Genfer Ärztegelöbnisses. Trotz aller Kritik und Fortentwicklungen kann aber nicht vernachlässigt werden, dass ein Großteil der medizinethischen Kernaussagen, die dieser antike Eid einst für Ärzte normiert hat, wichtige Grundlagen auf dem Weg zu den im modernen Medizinstrafrecht enthaltenen Normen und den rechtlichen Auffassungen im Bereich des Medizinstrafrechts bildete. So blieben aus diesem unverbindlichen Eid einige entscheidende und unverzichtbare medizinethische Standardmaximen bis heute erhalten. Aus diesen Prinzipien wurden in einem mehrere Jahrhunderte andauernden Prozess medizinstrafrechtliche Normen entwickelt, die heutiges ärztliches Handeln verbindlich regeln und sanktionieren. Die im Eid getroffenen medizinethischen Kernaussagen sind auf diese Weise in das moderne Medizinstrafrecht eingeflossen, wenn sie auch nicht immer inhaltlich noch ihrem antiken Vorbild entsprechen, wie bspw. im Hinblick auf die nach dem Eid verbotene, aber strafrechtlich nicht sanktionierte Suizidbeihilfe. Neben der Betrachtung der Entstehung und Fortentwicklung des hippokratischen Eides wird in diesem Werk auch sein Einfluss auf das moderne Recht dargestellt. Zudem befasst sich die Verfasserin mit einem noch immer präsenten Konflikt, dem Ärzte ausgesetzt sein können: So verlangt ihre Ethik nach hippokratischen Grundsätzen u. a., dass das „Wohl des Patienten oberstes Gesetz sei“, das Recht, und insbesondere die aktuelle Rechtsprechung, fordern allerdings die absolute Beachtung der Patientenautonomie und damit zugleich, dass „der Wille des Patienten oberstes Gesetz sei“.