GG - Kommentar zum Zürcher Gemeindegesetz
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Das Zürcher Gemeindegesetz vom 20. April 2015 tritt auf den 1. Januar 2018 in Kraft. Es bringt zahlreiche Neuerungen; so setzt es die Kantonsverfassung von 2005 um, ordnet das Finanzhaushaltrecht (HRM 2) umfassend und berücksichtigt weitere aktuelle Entwicklungen. Der Kommentar erörtert die Gesetzesbestimmungen für die Praxis und zeigt die Verbindungen zu Lehre und Rechtsprechung sowie zum übrigen Recht des Kantons auf, so auch zur Gemeindeverordnung. Zusätzlich zum Gemeindegesetz werden die Bestimmungen des Gesetzes über die politischen Rechte kommentiert, die sich mit Initiative und Referendum in den Gemeinden befassen. Der Kommentar ist ein Gemeinschaftswerk von 25 Autorinnen und Autoren aus der gemeinderechtlichen Praxis und Wissenschaft in Zusammenarbeit mit dem Verein Zürcher Gemeindeschreiber und Verwaltungsfachleute (VZGV).