Begutachtungspraxis bei langen Jugendstrafen
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Die Arbeit beruht auf Daten aus dem DFG-geförderten Projekt „Gefährlichkeit von Strafentlassenen nach langen Jugendstrafen“, das in Deutschland in dieser Form bisher einmalig ist. Sie führt eine vertiefte Analyse forensischer Begutachtung im Zusammenhang mit langjährigen Jugendstrafen durch. Mittels einer leitfadengeführten Strafaktenauswertung werden empirische Erkenntnisse über die Praxis forensischer Begutachtung in drei Verfahrensstadien gewonnen: Die Begutachtung im Erkenntnisverfahren in Ansehung der Bezugstat der langen Jugendstrafe, die Begutachtung während des Vollzuges und schließlich, bei rückfälligen Probanden, die Begutachtung im Zusammenhang mit der Rückfalltat. Auf diese Weise stellt die Arbeit drei Querschnittsuntersuchungen und eine Längsschnittuntersuchung forensischer Begutachtungspraxis bei langen Jugendstrafen dar. Neben dem Aspekt, welche Motive die beteiligten Akteure in der Justiz dazu veranlassen, ein Gutachten einzuholen und wie treffsicher die Einschätzungen der Gutachter in Bezug auf die Gefährlichkeit der Probanden sind, stehen bei der vorliegenden Untersuchung psychische Störungen, insbesondere die Persönlichkeitsstörungen, im Zentrum der Betrachtung. Die diagnostizierten Persönlichkeitsstörungen werden – unter Abgrenzung zu Prävalenzraten in der Allgemeinbevölkerung – im Zusammenhang mit Ergebnissen der Schuldfähigkeitsbegutachtungen sowie der Gefährlichkeitsprognosen betrachtet. Ferner können im Rahmen der Längsschnittuntersuchung auch Aussagen zur Stabilität dieser Diagnose getroffen werden.