Die Zinsschranke
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Die Bekämpfung aggressiver Steuerplanungsmodelle entwickelte sich in den letzten Jahren zu einem zentralen Thema der steuerpolitischen Diskussion. Dabei wurde die Verschiebung von Gewinnen mittels Zinszahlungen als eine der einfachsten Techniken der Gewinnverlagerung im Bereich der internationalen Steuerplanung identifiziert. Aufbauend auf den Vorarbeiten der OECD in ihrem BEPS-Projekt verpflichtete die Europäische Union ihre Mitgliedstaaten – und damit auch Österreich – durch die Anti-Tax Avoidance Directive (ATAD) zur Umsetzung einer sogenannten „Zinsschranke“: Der Abzug von Zinsaufwendungen wird bei Körperschaften zwingend auf einen gewissen Prozentsatz eines steuerlichen Betriebsergebnisses (steuerliches EBITDA) beschränkt. Dadurch sollen Gewinnverschiebungen mittels überhöhter Zinszahlungen eingedämmt werden. Die Arbeit analysiert ausführlich die Vorgaben des Artikels 4 ATAD für die Einführung einer Zinsschrankenregelung in den Mitgliedstaaten sowie deren mögliche Umsetzung in Österreich. Das Ziel der Arbeit besteht vor allem darin, die sich aus der ATAD ergebenden Rahmenbedingungen und Gestaltungsspielräume bei der Implementierung der Zinsschranke aufzuzeigen und unter der Berücksichtigung von unions-, verfassungs- und abkommensrechtlichen Anforderungen Umsetzungsvarianten herauszuarbeiten, die sich stimmig in das österreichische Ertragsteuerrecht einfügen.