Die Funktion der Normenkontrolle und des richterlichen Prüfungsrechts im Rahmen der Rechtsfolgenbestimmung verfassungswidriger Gesetze
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Die Arbeit befaßt sich mit der nach wie vor umstrittenen Problematik der Rechtsfolgenbestimmung verfassungswidriger Gesetze. Nach einleitenden rechtsvergleichenden Ausführungen erfolgt eine verfassungstheoretische und -geschichtliche Auseinandersetzung mit den gegensätzlichen Theorien der Vernichtbarkeit und ipso-iure Nichtigkeit verfassungswidriger Gesetze. Ausgehend von der Vernichtbarkeitsthese entwickelt der Autor ein Primär- und Sekundärrechtsfolgensystem. Primärrechtsfolge ist die Verfassungswidrigkeit selbst. Sie bildet zugleich den Tatbestand für die vier Möglichkeiten des Sekundärrechtsfolgensystems. Als Auswahlmaßstab dient das Verhältnismässigkeitsprinzip. Zuletzt wird unter Berücksichtigung der bisherigen Ergebnisse die Spruchpraxis des Bundesverfassungsgerichts kritisch analysiert.
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Die Funktion der Normenkontrolle und des richterlichen Prüfungsrechts im Rahmen der Rechtsfolgenbestimmung verfassungswidriger Gesetze, Bernd Jürgen Schneider
- Jazyk
- Rok vydání
- 1988
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- Titul
- Die Funktion der Normenkontrolle und des richterlichen Prüfungsrechts im Rahmen der Rechtsfolgenbestimmung verfassungswidriger Gesetze
- Jazyk
- německy
- Autoři
- Bernd Jürgen Schneider
- Vydavatel
- Lang
- Vydavatel
- 1988
- ISBN10
- 3820486941
- ISBN13
- 9783820486940
- Kategorie
- Skripta a vysokoškolské učebnice
- Anotace
- Die Arbeit befaßt sich mit der nach wie vor umstrittenen Problematik der Rechtsfolgenbestimmung verfassungswidriger Gesetze. Nach einleitenden rechtsvergleichenden Ausführungen erfolgt eine verfassungstheoretische und -geschichtliche Auseinandersetzung mit den gegensätzlichen Theorien der Vernichtbarkeit und ipso-iure Nichtigkeit verfassungswidriger Gesetze. Ausgehend von der Vernichtbarkeitsthese entwickelt der Autor ein Primär- und Sekundärrechtsfolgensystem. Primärrechtsfolge ist die Verfassungswidrigkeit selbst. Sie bildet zugleich den Tatbestand für die vier Möglichkeiten des Sekundärrechtsfolgensystems. Als Auswahlmaßstab dient das Verhältnismässigkeitsprinzip. Zuletzt wird unter Berücksichtigung der bisherigen Ergebnisse die Spruchpraxis des Bundesverfassungsgerichts kritisch analysiert.