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Die Vorgeschichte und die Entstehung des Mieterschutzgesetzes von 1923 nebst der Anordnung für das Verfahren vor dem Mieteinigungsamt und der Beschwerdestelle
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Das Mieterschutzgesetz 1923 führte erstmals einen mietrechtlichen Bestandsschutz in das deutsche Privatrecht ein. Zunächst als vorübergehende Regelung für eine Zeit extremen Wohnungsmangels gedacht, boten seine Grundgedanken Ausgangspunkte für das soziale Mietrecht moderner Prägung. Die vorliegende Arbeit beschreibt die Entstehungsgeschichte anhand der Beratungsprotokolle sowie weiterer unveröffentlichter archivalischer Materialien. Besondere Berücksichtigung finden die Regelungen über den Eigenbedarf, Werkswohnungen und die Wohnungsnachfolge beim Tode des Mieters.
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1991
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