Die steuerrechtliche Selbstanzeige
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Die den Steuerhinterzieher gegenüber allen sonstigen Straftätern privilegierende Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige nach materiell vollendeter Tat wird in jüngster Zeit zunehmend in Zweifel gezogen. Insbesondere deren primär fiskalpolitische Rechtfertigung wird für unzureichend erachtet. Nach dem Ergebnis der vorliegenden Untersuchung ist die Privilegierung jedoch verfassungsrechtlich zulässig und kriminalpolitisch geboten. Denn die Straftat der Steuerhinterziehung weist gegenüber sonstigen Delikten Besonderheiten auf, denen der Gesetzgeber durch eine restriktive Verfolgungs- und Sanktionspraxis Rechnung tragen muß. Dabei stellt die strafbefreiende Selbstanzeige in 371 Abgabenordnung ein geeignetes Instrument zur Entkriminalisierung dar.