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Die deutsche konstitutionelle Tradition hat ein spezifisches Verständnis parlamentarischer Repräsentation entwickelt, das den Monarchen als zentrale willensbildende Institution betrachtet. Das Parlament sollte den Volkswillen möglichst rein gegenüber dem Monarchen widerspiegeln, wodurch die Herrschaft des Parlaments im parlamentarischen Regierungssystem nicht begreifbar war. Die Untersuchung beleuchtet, wie sich dieses Wahrnehmungsmuster in der Staatsrechtslehre des Kaiserreichs veränderte und erneuerte. Der staatsrechtliche Positivismus klassifizierte das Parlament zwar als Staatsorgan, wies jedoch die staatliche Willensbildung primär dem monarchisch-bürokratischen Apparat zu. Mit dem Verfassungswandel und der Entstehung eines politischen Massenmarkts in den 1890er Jahren geriet die Staatsrechtslehre in eine Krise. Monarchistische Autoren sahen das Parlament nun als Spiegel wirtschaftlicher und sozialer Interessen, während Georg Jellinek die Theorie des Parlaments als Repräsentation des Volkes gegenüber dem monarchischen Staat erneuerte. Diese Politisierung der Staatsrechtslehre war oft mit der Hoffnung auf ein starkes Kaisertum und scharfer Parlamentarismuskritik verbunden. Der moderne Parteienparlamentarismus wurde im Kontext eines nicht-herrschaftlich gedachten „einheitlichen Volkswillens“ betrachtet. Dies führte zu einer scharfen Gegenüberstellung von Parlamentarismus und Demokratie in der Weimarer Diskussion, wie am Beis
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Das Parlament im Anstaltsstaat, Christoph Schönberger
- Jazyk
- Rok vydání
- 1997
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