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Es ist eine unbestrittene Aufgabe des Rechts, die widerstreitenden Interessen verschiedener Personen gegeneinander abzugrenzen und dabei auftretende Konflikte friedlich zu lösen. Im Vergleich dazu ist zweifelhaft, ob der Schutz vor Selbstschädigung eine zulässige Aufgabe des Staates ist. Vor diesem Hintergrund untersucht der Verfasser zunächst die durch staatliche Interventionen gegen Selbstschädigungen betroffenen Grundrechtspositionen. Der überwiegende Teil der Untersuchung widmet sich der verfassungsrechtlichen Rechtfertigung dieser Interventionen. Aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und der Lehre von den Grundrechten als Prinzipien leitet der Verfasser ab, daß der aufgedrängte Schutz vor Selbstschädigung wie jede Grundrechtseinschränkung eine verfassungsrechtliche Grundlage im weitesten Sinne aufweisen muß.
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Die Zulässigkeit aufgedrängten staatlichen Schutzes vor Selbstschädigung, Kai Fischer
- Jazyk
- Rok vydání
- 1997
Doručení
Platební metody
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- Titul
- Die Zulässigkeit aufgedrängten staatlichen Schutzes vor Selbstschädigung
- Jazyk
- německy
- Autoři
- Kai Fischer
- Vydavatel
- Lang
- Rok vydání
- 1997
- ISBN10
- 363132569X
- ISBN13
- 9783631325698
- Kategorie
- Skripta a vysokoškolské učebnice
- Anotace
- Es ist eine unbestrittene Aufgabe des Rechts, die widerstreitenden Interessen verschiedener Personen gegeneinander abzugrenzen und dabei auftretende Konflikte friedlich zu lösen. Im Vergleich dazu ist zweifelhaft, ob der Schutz vor Selbstschädigung eine zulässige Aufgabe des Staates ist. Vor diesem Hintergrund untersucht der Verfasser zunächst die durch staatliche Interventionen gegen Selbstschädigungen betroffenen Grundrechtspositionen. Der überwiegende Teil der Untersuchung widmet sich der verfassungsrechtlichen Rechtfertigung dieser Interventionen. Aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und der Lehre von den Grundrechten als Prinzipien leitet der Verfasser ab, daß der aufgedrängte Schutz vor Selbstschädigung wie jede Grundrechtseinschränkung eine verfassungsrechtliche Grundlage im weitesten Sinne aufweisen muß.